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Tourismus zeigt Flagge Aktionstag zur Rettung der Tourismuswirtschaft

Landkreis (pvio). Die von der niedersächsichen Landesregierung beschlossenen Lockerungen ab einer stabilen Inzidenz von 100 werden von der Tourismusbranche begrüßt, werfen aber auch Fragen auf. Ihre Kritik brachten sie landesweit mit ihrer Aktion „Flagge zeigen“ am Donnerstag, 6. Mai, in die Öffentlichkeit.
Auch in Worpswede beteiligte man sich an der landesweiten Aktion. So wehte an der Worpsweder Touristinformation ein weißes Laken

Auch in Worpswede beteiligte man sich an der landesweiten Aktion. So wehte an der Worpsweder Touristinformation ein weißes Laken

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Wirkung zum 10. Mai umfangreiche Lockerungsmaßnahmen beschlossen. Danach sollen in Landkreisen, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liegt, weite Teile des Einzelhandels, des Gastronomie- und Gaststättengewerbes und des Tourismus solide Öffnungsperspektiven erhalten.
Der Einzelhandel öffnet ohne vorherige Terminbuchung bei Vorliegen eines negativen, qualifizierten Corona-Tests (kein Selbsttest), Impfnachweises oder
Nachweises von Genesung als Zutrittsvoraussetzung bei verpflichtender digitaler oder analoger Kontaktnachverfolgung. Gastronomie wird im Außenbereich mit Hygienekonzept möglich (Voraussetzung: negativer Corona-Test, Impfnachweis oder der Nachweis von Genesung zuzüglich Kontaktnachverfolgung) unter Beachtung einer Sperrstunde ab 23 Uhr. Zwei Wochen später soll die Innengastronomie folgen bis zu einer Auslastung von 50 Prozent im Innenbereich. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze und andere Beherbergungs-Einrichtungen dürfen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent öffnen: Bedingung ist, dass jeder Gast bei Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und vor Ort täglich einen kontrollierten Test machen muss. Bei Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen muss zwischen zwei Vermietungen ein Leerstandstag beachtet werden: Hinzu kommt, dass zunächst eine Beherbergung nur für Personen mit Erstwohnsitz in Niedersachsen erlaubt ist. Auch Kulturveranstaltungen im Freien sollen wieder möglich werden. Für Kinder wird Sport im Freien wieder für bis zu 30-köpfigen Gruppen gestattet - damit wären etwa wieder Fußballspiele möglich.
 
Flagge zeigen
 
Für weite Teile der Tourismusbranche wirft die neue Verordnung unterdessen Fragen auf. Auch wird die Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit mancher Regelungen in Zweifel gezogen. Um den Tourismus-Anbietern in Niedersachsen mehr Gehör zu verschaffen und in einen konstruktiven Austausch mit den Spitzen der Landesregierung zu kommen, haben sich 20 Verbände, Organisationen und Interessenvertretungen zu einem Aktionsbündnis
zusammengeschlossen, das am 6. Mai „gemeinsam Flagge“ zeigte.
Zudem ließen am Aktionstag Hotels und Pensionen, Restaurants und Gaststätten überall im Land weiße Bettlaken und Tischdecken aus den Fenstern hängen. Auch im Landkreis Rotenburg Wümme und Osterholz-Scharmbeck. So wehte z. B. an der Worpsweder Touristinformation ein weißes Laken.
Kritisiert wird u. a., dass tägliche Tests in Hotelbetrieben überhaupt nicht darstellbar seien oder dass nicht nachvollziehbar sei, dass nur Gäste aus Niedersachsen empfangen werden dürfen. Es müsse doch jeder Gast eh ein negatives Testergebnis vorlegen. Auch wird mehr Gerechtigkeit bei den Finanzhilfen gefordert. Viele Unternehmen fielen derzeit durch das Raster der staatlichen Hilfen. Selbst unterstützungsberechtigten Hotelbetrieben gehe mittlerweile die Luft aus.
Bei der Aktion in Hannover hat Ministerpräsident Stephan Weil an der Diskussion mit den Verbänden teilgenommen.


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