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Neue Quarantäre-Regeln

Landkreis Osterholz (eb). In Niedersachsen gelten neue Quarantäne-Regeln. Das Bundesland setzt mit seiner neeun Absonderungsverordnung die Absprachen aus dem letzten Bund-Länder-Treffen um.

Die Pflicht zur eigenständigen Absonderung in häuslicher Quarantäne entsteht nicht erst mit einer behördlichen Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes, sondern bereits beim Vorliegen eines positiven Corona-Tests (Schnelltest oder PCR-Test). Bei einem Schnelltest löst ein negativer PCR-Test die Quarantäne wieder auf. Vom Gesundheitsamt erfolgt damit ab sofort neben der telefonischen Kontaktaufnahme nur noch ein Informationsschreiben an Personen, die nachweislich an Corona erkrankt sind. Ein Bescheid über die Anordnung der Quarantäne ist nicht mehr vorgesehen. Als schneller Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber reicht dann der positive PCR-Test aus.
Neben der Verfahrensänderung haben sich die auf Bundes- und Länderebene ver-antwortlichen Personen zudem auf eine Anpassung der Quarantäne-Vorschriften verständigt. Positiv getestete Personen können ihre Quarantäne auf 7 anstatt in der Regel 14 Tage verkürzen. Dafür müssen Personen symptomfrei sein und am siebten Tag einen negativen PCR-Test oder Schnelltest durchführen. Für bestimmte Berufsgruppen (z.B. in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) ist ein PCR-Test vorgeschrieben. Das negative Testergebnis ist dem Gesundheitsamt zuzuleiten. Die Quarantäne endet dann ohne Bestätigung automatisch. Eine Veränderung betrifft wie bereits berichtet zudem die Quarantänepflichten für Kontaktpersonen. Kontaktpersonen, die symptomfrei sind und
-mit einer Booster-Impfung versehen sind oder
-eine Zweitimpfung vorweisen können, die weniger als drei Monate zurückliegt oder
-vor maximal drei Monaten eine Corona-Infektion durchgemacht haben,
sind zukünftig von der Quarantänepflicht befreit. Für Kontaktpersonen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen besteht weiterhin eine Quarantänepflicht von 10 Tagen. Diese kann wie bei positiven Fällen auf 7 Tage verkürzt werden.
Für Schul-, Kita- und Hortkinder kann die Quarantäne als Kontaktperson im privaten Bereich bereits nach 5 Tagen mittels negativen Test aufgelöst werden. Schülerinnen und Schüler, die mit einem positiven Mitschüler Kontakt hatten, müssen aktuell durch die regelmäßigen Testreihen nicht in Quarantäne.
 
Kontakte selbst informieren
 
Der Landkreis Osterholz wird aufgrund der Niedersächsischen Absonderungsverordnung Kontaktpersonen, die unter die Quarantänepflicht fallen, nicht mehr persönlich kontaktieren. Die Pflicht zur Information liegt damit alleinig bei der positiv getesteten Person. Benötigen Kontaktpersonen für die Quarantäne eine Bestätigung des Gesundheitsamtes, kann diese per E-Mail unter gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de angefordert werden.
Die Kreisverwaltung Osterholz habe für das Gesundheitsamt bereits frühzeitig notwendige personelle und organisatorische Maßnahmen getroffen, um auch bei hohen Fallzahlen die Infektionen schnellstmöglich erfassen zu können. Nahezu alle Meldungen über von einem Labor bestätigte Corona-Infektion würden noch am selben Tag vom Gesundheitsamt bearbeitet. Durch die hohe Auslastung in den Laboren könne es passieren, dass positiv getestete Personen früher als das Ge-sundheitsamt von der Infektion erfahren. Der Landkreis bittet daher, nicht unmittelbar nach Vorliegen des Testergebnisses telefonisch das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Nach der neuen Niedersächsischen Absonderungsverordnung löst das positive Testergebnis bereits eine Quarantäne aus. Das Gesundheitsamt werde dennoch weiterhin telefonischen Kontakt zum bestätigten Fall aufnehmen, sobald das Testergebnis vom Labor bekannt ist.


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