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Naturschutz-Konsens für OHZ

Osterholz-Scharmbeck (pvio/eb). Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt stellt die Fraktion Bündnis90/die Grünen einen Antrag zur Umsetzung des niedersächsischen Weges in der Kreisstadt.

Die im vergangenen Herbst zwischen der Landesregierung, Landwirtschafts- und Umweltverbänden mit dem „Niedersächsischen Weg“ erzielte Einigung für mehr Natur- und Artenschutz soll nach dem Willen der Grünen auch in Osterholz-Scharmbeck umgesetzt werden.
Naturschutz und der Erhalt der Artenvielfalt sei zu einer dringenden Aufgabe der Gesellschaft geworden.
Die Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges seien eine gute Grundlage für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen. „Deshalb wollen wir, dass sie auch in Osterholz-Scharmbeck umgesetzt werden“, fordert die grüne Fraktion im Stadtrat. In einem Ratsantrag fordern die Grünen daher, dass sämtliche landwirtschaftlichen Nutzflächen im Eigentum der Stadt bei Neuverpachtung oder Auslaufen des bestehenden Pachtvertrages nach den Bedingungen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden.
Außerdem sollen sämtliche Kantinen und Mensen in kommunalen Einrichtungen nach dem Willen der Grünen künftig grundsätzlich Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft einsetzen. „Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast habe den Ökolandbau völlig zu Recht als einen der wichtigsten Bausteine des Niedersächsischen Weges bezeichnet. Deshalb soll der Ökolandbau bis 2025 in etwa verdoppelt und bis 2030 ungefähr verdreifacht werden. Das gelinge entsprechend nur, wenn auch die Nachfrage nach ökologischen Produkten entsprechend wächst. „Und dazu sollten wir unseren Teil beitragen, indem wir in unseren Einrichtungen gesunde, ökologisch produzierte Mahlzeiten anbieten“, meint die Fraktionsvorsitzende Brigitte Neuner-Krämer.
Die Grünen wollen außerdem, dass die Stadt bis zum Jahr 2023 ein Biotopverbundkonzept erarbeitet. Schließlich habe man sich mit dem Niedersächsischen Weg darauf geeinigt, dass der Biotopverbund bis zum Jahr 2023 15% der Landesfläche und 10% des Offenlandes ausmachen soll. „Der Biotopverbund besteht aus größeren Schutzgebieten und aus linienhaften Verbund-Strukturen in der Landschaft wie Hecken, Baumreihen, Wegerandstreifen oder Gewässersäumen. Für die Schutzgebiete ist der Landkreis zuständig, um die Verbindungselemente sollten wir uns als Kommune kümmern, denn die Hecken und Randstreifen sind auch bei uns in den letzten Jahren mehr und mehr verschwunden“, bedauert Brigitte Neuner-Krämer.


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