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Patrick Viol

Landkreis informiert über den Coronavirus

Landkreis Osterholz (pvio). Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich in einigen Ländern weiter aus. Auch in Norddeutschland sind Erkrankungen zu verzeichnen. Der Landkreis erklärt, wie man sich in dieser Situation verhalten sollte.
 
Viele Mitbürger*innen befürchten eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Mit einer guten Händehygiene und Nies-und Hustenetikette kann man sich und andere schützen. Foto: Wikipedia

Viele Mitbürger*innen befürchten eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Mit einer guten Händehygiene und Nies-und Hustenetikette kann man sich und andere schützen. Foto: Wikipedia

„Zuallererst sollten die Bürgerinnen und Bürger Ruhe bewahren“, rät Landrat Bernd Lütjen. Im Gesundheitsamt des Landkreises Osterholz hat sich vergangene Woche ein Lenkungsstab gegründet, der die Lage sehr genau beobachtet. In Deutschland ist das Robert-Koch-Institut (RKI) für die Risikobewertung zuständig. Auf Grundlage dieser Einschätzung trifft auch der Landkreis Osterholz seine Vorbereitungen.
 
Selbstschutz
 
„Die Bevölkerung kann sich zu aller erst selbst schützen, indem man die allgemein anerkannten Regeln der Händehygiene einhält. Im Fall von Atemwegserkrankungen sollte das Niesen nur in Einwegtaschentücher oder Husten in Taschentuch oder Armbeuge erfolgen. Grundsätzlich sollte das Händeschütteln oder Umarmen vermieden werden. Es sollte ein Abstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Diese Maßnahmen gelten wie bei allen anderen ansteckenden Erkrankungen, beispielsweise der Influenza, auch“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamtes Nicole Spannhoff. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) sind auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.infektionsschutz.de zu finden. Diese werden ständig überarbeitet und aktualisiert.
 
Ängste am Arbeitsplatz
 
Viele Menschen fragen sich, ob sie aus Angst vor einer Ansteckung der Arbeit fern bleiben können. Das Arbeitsrecht ist da eindeutig: Die Angst vor einer Ansteckung ist kein Grund, zu Hause zu bleiben. Nur eine Erkrankung erlaubt ein Fernbleiben. Ausnahme bildet hier die Situation, sollten Kitas und Schulen geschlossen werden und man findet keine andere Betreuungsmöglichkeit. In solch einem Fall, sollte man aber mit den Arbeitgebenden sprechen und eine gemeinsame Lösung finden.
 
Begründeter Verdacht
 
Hat eine Person den begründeten Verdacht, am Corona-Virus erkrankt zu sein, ist es wichtig, keine medizinische Einrichtung ohne Ankündigung aufzusuchen. Diese Personen sollten sich telefonisch bei ihrem Hausarzt melden. Dieser wird die Symptome anhand eines festgelegten Fragenkatalogs abfragen und gegebenenfalls einen Test durchführen. Das Ergebnis liegt in der Regel am nächsten Tag vor. Der Hausarzt sollte erster Ansprechpartner sein, denn er ist auch in der Lage bei Bedarf entsprechende Tests durchzuführen. Das Gesundheitsamt hat in der vergangenen Woche alle Hausärzte im Landkreis Osterholz über die aktuelle Entwicklung informiert. Zudem erfolgte eine Abstimmung mit den beiden im Landkreis ansässigen Krankenhäusern in Osterholz-Scharmbeck und Lilienthal.
 
Was gilt bei Quarantäne?
 
Kommt es zu einem Krankheitsfall und einer Quarantänesituation, entscheidet das Gesundheitsamt, ob die Person im Krankenhaus oder zu Hause isoliert wird. Betroffene müssen der Anweisung aber auf jeden Fall folgen.
Wer bei seiner Arbeit in eine Quarantäne gerät, aber gesund ist, muss seiner Arbeit weiter nachkommen.
 
Bürgertelefon
 
„Wir als Gesundheitsamt bemerken darüber hinaus aktuell einen großen Informationsbedarf in der Bevölkerung“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamtes Nicole Spannhoff. Daher hat das Gesundheitsamt ab sofort ein Bürgertelefon eingerichtet. „Wichtig ist, dass das Gesundheitsamt nicht den Hausarzt ersetzen und auch keine Tests durchführen kann“, so Spannhoff. Personen mit Symptomen sollten sich daher unbedingt telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.
Das Gesundheitsamt stehe darüber hinaus beratend zur Seite. Wird ein Verdachtsfall bekannt oder bestätigt, hat das Gesundheitsamt die Aufgabe, alle Kontaktpersonen zu ermitteln und damit eine Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern.
Das Bürgertelefon ist ab Dienstag, 3. März von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0 4791/930 2901 erreichbar. Darüber hinaus sind die Seiten des RKI (www.rki.de) und der BzgA (www.bzga.de) als Informationsquellen zu empfehlen.


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