Seitenlogo
eb

Landesregierung legt öffentliches Leben lahm

Niedersachsen. Nachdem Schulen, Kitas und Hochschulen bereits am Montag wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus geschlossen wurden, hat die Landesregierung nun weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen, die seit Dienstagmorgen gelten. Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen zunächst bis April schließen; Geschäfte dürfen nur öffnen, wenn ihr Angebot der täglichen Versorgung dient.
Ministerpräsident Stephan Weil verkündete am Montagabend weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Niedersachsen. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 18. April befristet. Foto: Niedersächsische Staatskanzlei/Hollemann

Ministerpräsident Stephan Weil verkündete am Montagabend weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Niedersachsen. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 18. April befristet. Foto: Niedersächsische Staatskanzlei/Hollemann

Bild: Holger Hollemann

Die Landesregierung hat am Montag weitere weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie orientiert sich dabei eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.
Ministerpräsident Stephan Weil erklärt dazu: „Wie angekündigt sind weitere Maßnahmen notwendig, mit denen wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen wollen. Damit verbunden sind auch weitere Einschränkungen für die Menschen in Niedersachsen, für die wir um Verständnis bitten müssen.“
Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens in Europa, Deutschland und Niedersachsen kündigt Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann folgende Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 an: „Wir haben die Gesundheitsbehörden angewiesen, alle öffentlichen Veranstaltungen sowie private Versammlungen in Niedersachsen zu untersagen. Auch sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ab Dienstag zu schließen. Das gleiche gilt für die Teile des Einzelhandels, die nicht für den täglichen Bedarf erforderlich sind.“ Der Landkreis Osterholz hat diese Richtlinie in einer Allgemeinverfügung umgesetzt. Diese sieht ein allgemeines Verbot von Veranstaltungen und Zusammenkünften im öffentlichen Sektor vor. Private Veranstaltungen dürfen nicht mehr als 50 Personen umfassen. Auch für Ansammlungen im Freien gibt es Richtgrößen. 
 
Versorgung bleibt gesichert
 
Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.
„Für diese Bereiche setzen wir das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres aus. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs bleibt gesichert“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „All diese Maßnahmen sind mit dem Bund und den anderen Bundesländer abgestimmt. Die Menschen erwarten in diesen Zeiten zu Recht, dass der Staat so eindeutig und einheitlich wie möglich auftritt und Sicherheit gibt. Mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und nutzen Sie auch in ihrem privaten Umfeld alle Möglichkeiten, Infektionen vorzubeugen. Es geht um unser aller Gesundheit, insbesondere aber auch um die Gesundheit von älteren und vorerkrankten Menschen.“
 
Gesellschaftliches Leben ausgesetzt
 
Die Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen werde unter anderem Diskotheken, Kinos, Clubs, Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder betreffen, so die Ministerin. Auch Spielplätze seien betroffen: „Wir setzen das gesellschaftliche Leben jetzt für einige Wochen weitgehend aus, um die Infektionsketten und die Dynamik des Geschehens zu brechen. Die Entwicklung der Fallzahlen in Niedersachsen ist nicht so drastisch wie anderswo, aber weiterhin ausgesprochen dynamisch. Wir handeln konsequent, um die weitere Ausbreitung des Virus entscheidend zu verlangsamen.“
Der entsprechende Erlass des Gesundheitsministeriums beinhaltet darüber hinaus ein Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen sowie medizinischen Einrichtungen. „Alle privaten Besuche von Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sowie von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern werden untersagt. Wir müssen insbesondere die besonders gefährdeten Gruppen vor einer Ansteckung schützen“, so Ministerin Reimann.
Das Verbot wird ebenfalls für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen gelten, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. Also beispielsweise für Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie stationäre Betreuungseinrichtungen. Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten lediglich für die Besuche von Eltern auf Kinderstationen, von Vätern auf Entbindungsstationen und für die Besuche von Angehörigen auf Palliativstationen.
Mit einem weiteren Erlass hat das Gesundheitsministerium bereits am Montag die Sperrung der niedersächsischen Inseln für Besucherinnen und Besucher angeordnet. Die Maßnahmen sind zunächst befristet bis zum 18. April.


UNTERNEHMEN DER REGION