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Keine Förderung für Lüftungsanlagen

Landkreis Osterholz (eb/jm). Verwaltung und Schulen müssen weiter fleißig lüften: Der Einbau zentraler Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden im Landkreis Osterholz kann nicht mit Bundesmitteln gefördert werden.

Im Juni hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Förderrichtlinie für stationäre raumlufttechnische Anlagen für Kindertagesstätten und Schulen erlassen. Hierbei handelt es sich um Anlagen, die fest mit und in einem Gebäude verbaut sind. Landkreis und Gemeinden hatten sich gemeinsam auf dem Weg gemacht und zunächst die Räumlichkeiten erfasst, für die die Installation einer solchen Anlage denkbar wäre. Zudem war die Berücksichtigung von vorgegebenen technischen Anforderungen erforderlich, die es vorab auszuwerten galt. Das Ergebnis der Prüfung zeigt nun, dass der nachträgliche Einbau stationärer Anlagen in den Gebäuden des Landkreises und der sieben kreisangehörigen Gemeinden für die meisten Räume aktuell nicht förderfähig ist, da sich die Räume in der Regel ausreichend lüften lassen oder auch bei besonderen Räumen schon eine Anlage vorhanden ist bzw. ein mobiles Lüftungsgerät aufgestellt werden kann. Bei größeren Sanierungsarbeiten und Um- bzw. Neubauten soll aber zukünftig verstärkt der Einbau möglicher Luftfilteranlagen geprüft werden.
 
Weiter Stoßlüften
 
„Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von geschlossenen Räumen ist einer der zentralen Hygieneregelungen im Rahmen der Corona-Pandemie“, berichtet Landrat Bernd Lütjen. Daher habe das Land Niedersachsen in seinen Rahmen-Hygieneplänen für Kita und Schule auch von Beginn an das regelmäßige Stoßlüften vorgesehen. Bei der gemeinsamen Prüfung möglicher Förderanträge war daher der erste Schritt, alle Räumlichkeiten in den Kindertagesstätten und Schulen der sieben kreisangehörigen Gemeinden und des Landkreises auf die Lüftungsmöglichkeiten hin zu betrachten. Das Ergebnis zeigt, dass sich die Anzahl der Räume derzeit in der Regel gut lüften lassen. Damit entfällt eine zentrale Grundlage zum Stellen eines entsprechenden Förderantrages. „Landkreis und Gemeinden werden daher von einem Förderantrag für stationäre Anlagen aktuell absehen,“ resümiert Landrat Bernd Lütjen das Prüfergebnis.
Einige Gemeinden und der Landkreis hätten in den vergangenen Monaten entschieden, testweise mobile Luftreinigungsgeräte anzuschaffen, um deren Unterstützung beim Verringern des Infektionsrisikos unter gleichzeitiger Beachtung des weiter geltenden Lüftungsgebotes zu prüfen. „Trotz des Einsatzes dieser Luftreinigungsgeräte wird das Stoßlüften aber weiterhin an vorderster Stelle stehen, da dieses für eine erhebliche Reduktion von möglichen infektiösen Viruspartikeln sorgt“, so Lütjen abschließend.


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