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Ehrenamtliche rechtliche Betreuung - Landkreis sucht Interessierte

Landkreis (eb). Jeder Mensch kann zum Beispiel durch einen Unfall, eine Erkrankung oder durch nachlassende Kräfte im Alter auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sein. In dieser Situation sollte man jemanden an der Seite haben, dem man vertrauen kann und der in wichtigen Lebensbereichen vertreten darf. Eine solche Vertretung kann durch Bevollmächtigt oder durch berufliche oder ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer übernommen werden.
Der Landkreis sucht weitere engagierte Personen für dieses interessante und abwechslungsreiche Ehrenamt mit der Möglichkeit, sich gezielt für die Rechte und Interessen der ihnen anvertrauten Menschen einzusetzen.
Meist übernehmen diese Aufgaben Angehörige. Stehen jedoch keine Angehörigen zur Verfügung können auch ehrenamtlich oder beruflich tätige Betreuer vom Amtsgericht eingesetzt werden. Die rechtliche Betreuung unterstützt die betreute Person dabei nur in dem Umfang, wie es notwendig ist und hilft, deren Wünsche und Vorstellungen zu verwirklichen. Es steht nicht die praktische Hilfe, sondern vielmehr die Organisation der notwendigen Unterstützung im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund. Mögliche Aufgaben können beispielsweise die Hilfe bei der Kontoverwaltung, Antragstellungen bei Behörden oder Arztgespräche sein.
Mit der Übernahme einer rechtlichen Betreuung leisten Betreuerinnen und Betreuer einen wertvollen Dienst an der Gesellschaft, indem sie unterstützungsbedürftige Erwachsene in rechtlichen Angelegenheiten vertreten.
Seit 2004 betreut Tanja Mahnken nun schon mehrere Menschen im Landkreis Osterholz ehrenamtlich. Überzeugt hat sie die flexible und eigenverantwortliche Tätigkeit, auf die sie damals über einen Vortrag der Betreuungsstelle aufmerksam wurde. Als Tanja Mahnken in Elternzeit ging, war die ehrenamtliche Betreuung gut mit den Anforderungen ihrer wachsenden Familie zu vereinbaren.
Sie betreut überwiegend Menschen mit einer geistigen Behinderung, die in einer Einrichtung leben. Vieles kann sie von zu Hause erledigen. Bei den Besuchen der von ihr betreuten Personen erhielt sie schon oft große Bestätigung. „Was soll ich denn ohne Sie machen!“ Dies hat sie in den letzten Jahren immer wieder gehört.
Und so verbindet sie viele schöne Momente mit ihrer Tätigkeit, bei der sie durch ihren Einsatz anderen in schweren Situationen weitergeholfen hat. Wichtig sei es ihr, offen für die unterschiedlichsten Menschen zu sein und diese in ihren Vorstellungen zu unterstützen. Sie nutzt Fortbildungsangebote und tauscht sich gerne mit anderen Betreuerinnen und Betreuern über ihre Erfahrungen aus.
Ihr Engagement wird mit einer Aufwandspauschale finanziell gewürdigt und durch das Amtsgericht und die Betreuungsstelle unterstützt.
Interessierten steht die Betreuungsstelle des Landkreises Osterholz gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch zur Verfügung. Ansprechpartnerinnen sind Astrid Folkers (04791/9302940) oder Britta Wittkop-Hecht (04791/9302941). Hier erhalten Interessierte auch kostenlose Broschüren und Vordrucke für Vorsorgevollmachten und rechtliche Betreuungen.


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