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Lilienthaler Einrichtung folgt Forderung des Pflegeschutzbundes

Lilienthal (eb/jm). Die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtung Michaelisstift in Lilienthal müssen erst fünf Monate später das erhöhte Heimentgelt zahlen. Die Einrichtung folgt damit einer Forderung des Pflegeschutzbundes BIVA.

Nach Angaben des BIVA-Pflegeschutzbundes können die Bewohner:innen damit insgesamt rund 80.000 Euro sparen. Der Einrichtungsträger hatte eine Erhöhung der Entgelte für Pflege, Unterkunft und Verpflegung zum 1. Oktober 2021 in Höhe von 239 Euro pro Monat und Bewohner gefordert. „In dem Schreiben fehlte jedoch sowohl eine ausreichende Begründung für die Erhöhung als auch die Angabe des Umlageschlüssels“, erklärt BIVA-Rechtsberater Markus Sutoirus. Eine Betroffene habe sich daraufhin als Mitglied des BIVA-Pflegeschutzbundes an die Rechtsberatung gewandt.
Eine ausreichende Begründung sei genau wie die Angabe des Umlageschlüssels laut Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) für eine Entgelterhöhung – ähnlich wie bei Mieterhöhungen – notwendig. Die Erhöhung war deshalb nicht rechtswirksam. BIVA-Rechtsberater Markus Sutorius kontaktierte den Träger mit der Aufforderung, die Erhöhung nicht geltend zu machen und die Bewohnerschaft über die Unwirksamkeit zu informieren. Der Träger folgte dieser Ansicht und kündigte die Erhöhung daraufhin rechtskonform zum 2. März 2022 an.
Der BIVA-Pflegeschutzbund verügt über die Möglichkeit, mit rechtlichen Mitteln Verbraucherschutzrechte durchzusetzen, ohne dass die Betroffenen dafür selbst namentlich in Erscheinung treten müssen. „Viele pflegebedürftige Menschen verzichten normalerweise lieber auf ihr gutes Recht, als mit der Leitung der Einrichtung Streit zu haben“, sagt Sutorius. Dies sei einer der Gründe, warum viele der Gesetze zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen gar nicht erst zur Anwendung kommen. „Daher werden wir auch in Zukunft diese Form der Unterstützung nutzen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Pflegebereich zu ihrem Recht zu verhelfen.“


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