Seitenlogo
eb

Kita-Beiträge werden erstattet

Lilienthal (eb). Nach der Einstellung des Betriebs der Kindertagesstätten aufgrund des Coronavirus stellt sich für die Erziehungsberechtigten neben der Frage der Organisation derKinderbetreuung auch die Frage, wie mit der Zahlung der Gebühren für diesen Zeitraum verfahren wird. Die Gemeinde Lilienthal weist auf die entsprechende Gebührensatzung hin.
Für die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Lilienthal gibt es hierzu in der“Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Lilienthal“ folgende Regelung: „Die vorübergehende Schließung der Kindertagesstätte aus von der Gemeinde nicht zu vertretenden Gründen berechtigt grundsätzlich nicht zur Einbehaltung, Kürzung oder Aufrechnung der Gebühren. Jedoch sind den Sorgeberechtigten die Gebühren vollumfänglich ab dem ersten Schließungstag zu erstatten, wenn die Schließzeit sechs oder mehr Werktage beträgt.“
Da die Einstellung des Betriebes länger als sechs Werktage dauern wird, werden somit die Gebühren an die Eltern erstattet, beziehungsweise. vorübergehend nicht erhoben.
Die Regelung gilt auch für die Kindertagesstätten der Freien Träger in der Gemeinde Lilienthal, die für die Erhebung der Gebühren ebenfalls die Satzung der Gemeinde Lilienthal anwenden.Dabei handelt es sich um folgende Träger: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Osterholz e. V., Ev. -luth. KiTa-Verband Osterholz-Scharmbeck, Lebenshilfe Osterholz gGmbH, Kindertagesstättenverein Lilienthal und Wurzelkindergarten Worphausen e. V.. Wann und wie die Gebühren erstattet werden, wird zurzeit geklärt.


UNTERNEHMEN DER REGION