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Hasskriminalität in Niedersachen verdoppelt

Lilienthal (tsg). Der CDU Landtagskandidat für den Wahlkreis Unterweser, Dr. Denis Ugurcu, zeigt sich besorgt über die Zunahme von Hasskriminalität.

Dem niedersächsischen Justizministerium zufolge hat sich die Zahl der Verfahren im Zusammenhang mit Hasskriminalität fast verdoppelt. Nachdem im Jahr 2020 778 Verfahren registriert wurden, waren es 2021 insgesamt 1.203 Fälle. Über die Hälfte der angezeigten Delikte wurden im Internet begangen.
„Insbesondere bei Beleidigungsdelikten im Netz appelliere ich dringend an die Betroffenen, die Tat anzuzeigen und einen Strafantrag zu stellen. Unter hassanzeigen.de ist dies bei der ZHIN mit wenigen Klicks möglich“, betont die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) ist bei der Staatsanwaltschaft Göttingen angesiedelt und übernimmt bedeutende Verfahren aus dem Bereich Hasskriminalität von anderen Staatsanwaltschaften.
Der Lilienthaler Schulleiter und Parteifreund Havlizas, Dr. Denis Ugurcu, nimmt diese Zahlen ebenfalls sehr ernst: „Wir sprechen von einer Verdopplung innerhalb von zwei Jahren und ich gehe davon aus, dass die Dunkelziffer erheblich höher ist. Hass und Hetze dürfen in unserer Gesellschaft nicht salonfähig werden. Insbesondere die Hassbotschaften im Internet sind gefährlich und keine Kavaliersdelikte.“
Als Hasskriminalität definiert die Justiz jene Straftaten, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person unter anderem aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung oder ihres sozialen Status gerichtet sind.
2021 lag 364 Verfahren ein fremdenfeindliches Motiv zugrunde. 253 Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit Antisemitismus eingeleitet (Vorjahr: 179). Hasskriminalität gegen Einzelne kann auf gesellschaftlich marginalisierte Gruppen kollektiv einschüchternd wirken und das Sicherheitsgefühl von Angehörigen einer Minderheit massiv beeinträchtigen.
Während in den USA die Kategorie Hasskriminalität schon lange juristisch relevant ist, findet die Sensibilisierung innerhalb deutscher Strafverfolgungsbehörden noch zaghaft statt. Erst seit letztem Jahr gibt es den Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung. Aber auch in der jüngeren Vergangenheit wurden beispielsweise antisemitisch motivierte Verbrechen von den Behörden als unpolitische Einzeltaten dargestellt und die gesellschaftliche Dimension verharmlost.
Um diesen Taten kriminologisch angemessen zu begegnen, haben sich am 21. April rund 20 niedersächsische Staatsanwältinnen getroffen und sich mit den Expertinnen aus Göttingen ausgetauscht. Wie das Justizministerium mitteilt, ging es dabei unter anderem um Ermittlungstechniken im Internet.


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