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Patrick Viol

Einbürgerungsfeier in OHZ - Landrat begrüßt 18 Neubürger/innen

Landrat Bernd Lütjen und Dezernent Dominik Vinbruck mit den Neubürgerinnen und Neubürgern.  Foto: eb

Landrat Bernd Lütjen und Dezernent Dominik Vinbruck mit den Neubürgerinnen und Neubürgern. Foto: eb

Landkreis Osterholz. Zur dritten Einbürgerungsfeier in diesem Jahr begrüßte Landrat Bernd Lütjen heute Nachmittag im Kreishaus 18 Bewerberinnen und Bewerber aus 8 unterschiedlichen Staaten. Im Rahmen einer Feierstunde überreichte er die Einbürgerungsurkunde und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor gab jeder Bewerber eine feierliche Erklärung ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten.
Mit Großbritannien, Kasachstan, dem Libanon, den Niederlanden, Serbien, der Türkei, Tunesien und dem Vietnam stellen sowohl die Herkunftsländer als auch die Berufe der neuen deutschen Staatsbürger einen bunten Mix dar: Vom Schüler und dem Studenten der Elektrotechnik bis zur Auszubildenden zur medizinischen Fachangestellten, dem Programmierer und Lokführer, der Bürokauffrau und der Rentnerin sind viele Berufe und Beschäftigungen vertreten.
Landrat Lütjen betonte in seiner Ansprache, dass die Einbürgerung ein für beide Seiten bedeutendes Ereignis sei. Sich einbürgern zu lassen bedeute für die Bewerberinnen und Bewerber, mit allen Rechten und Pflichten ein Staatsbürger dieses Landes werden zu wollen. „Die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit bedeutet aber auch, die prägenden Erfahrungen der eigenen, bisherigen Biografie in einen neuen Abschnitt mitzunehmen. Ich freue mich daher, dass es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die sich hier integrieren und ein Teil Deutschlands werden wollen. Dies ist auch eine wichtige Bereicherung für unseren Landkreis.“ Der Landkreis Osterholz freue sich immer über den Schritt, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, denn „jeder einzelne Einbürgerungsantrag ist auch ein Bekenntnis zu unserem Staat, zur bundesdeutschen Gesellschaft, zu unserer Verfassung und ihrer Werteordnung und ein gutes Beispiel gelungener Integration“, so Lütjen.
Vor einer Einbürgerung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erste Voraussetzung ist ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland.


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