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6 Millionen Euro aus dem Digitalpakt Schulträger können ab sofort Mittel beantragen

Landkreis Osterholz (eb). Wie der Landtagsabgeordnete Axel Miesner mitteilt, können die Schulträger vor Ort ab sofort Mittel aus dem Digitalpakt des Bundes beantragen. Landesweit stehen den Schulen in Niedersachsen für die Verbesserung ihrer IT-Bildungsinfrastruktur rund 522 Millionen Euro zur Verfügung, 6.176.058 Euro davon gehen in den Landkreis Osterholz - vorausgesetzt, die Mittel werden von den Schulträgern, also dem Landkreis selbst bzw. den Gemeinden sowie den freien Schulen, abgerufen.

Ein Windhund-Verfahren gibt es nicht: Bis zum Ablauf des Jahres 2023 können die Schulträger beim Kultusministerium mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer zugewiesenen Fördersumme stellen. „Mit dem Startschuss zum Digitalpakt machen wir die Schulen in unserer Region fit für das digitale Zeitalter. Dank der heute vorgestellten Förderrichtlinie wissen die einzelnen Schulen schon jetzt, wie viel Geld im in den kommenden Jahren zur Verfügung steht: für die Gemeinde Grasberg 86.127, für die Gemeinde Lilienthal 278.359,
Gemeinde Worpswede 117.468, für die Samtgemeinde Hambergen 558.105, für die Stadt Osterholz-Scharmbeck 1.117.255, für die Gemeinde Ritterhude 494.182, für die Gemeinde Schwanewede 966.451, für den Landkreis Osterholz 2.366.293, für den Landkreis Osterholz gesamt 5.984.240.
Für die freien Schulen werden aus dem Digitalpakt folgende Summen zur Verfügung gestellt: für die Berufsfachschule Altenpflege Lilienthal 70.371, für die Berufsfachschule Altenpflege Osterholz 49.295 und für die Freie Schule Lübberstedt 72.152.
Für alle Schulen im Landkreis Osterholz stehen demnach 6.176.058 Euro zur Verfügung.
„Wir machen unsere Schulen fit für das digitale Zeitalter. Verteilt werden diese Mittel über eine Förderrichtlinie. Das Antragsverfahren ist online. Schulträger der öffentlichen und privaten Schulen können ab jetzt unter https://digitaleschule.niedersachsen.de/antrag/online-antrag-auf-fordergelder-179228.html Mittel aus dem Digitalpakt beim Land Niedersachsen beantragen. Die Verteilung der Mittel basiert auf zwei Säulen: Jede Schule ab 60 Schülerinnen und Schülern bekommt einen maximalen Sockelbetrag von 30.000 Euro (kleinere Schulen erhalten 500 Euro pro Schüler). Zusätzlich zu diesem Sockelbetrag steht jedem Schulträger ein sogenannter Kopfbetrag zu. Dieser Betrag errechnet sich anhand der jeweiligen Schülerzahlen. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen.
Dazu Axel Miesner: „Ohne Antrag keine Auszahlung. Je schneller der Förderantrag gestellt wird, desto schneller kann das Geld vor Ort bei unseren Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden.“


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