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Mareike Kerouche

Neue Pflichten - Heilpraktiker müssen sich anmelden

Landkreis (eb). Zum 1. Januar 2020 ist eine neue Anzeigepflicht für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Kraft getreten. Wer in diesem Bereich arbeiten möchte, muss eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzen und die Tätigkeit beim Gesundheitsamt des Landkreises anzeigen.
Der Niedersächsische Landtag hatte im letzten Jahr beschlossen, in das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst einen entsprechenden Passus neu aufzunehmen (§7a). Wer also als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker im Landkreis die Heilkunde ausüben möchte, auch wenn es auf Psychotherapie oder Physiotherapie beschränkt ist, muss das dem Gesundheitsamt bis zum 1. März anzeigen. Voraussetzung dafür ist eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Auch alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, die bereits vorher eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben und weiterhin ausüben, sind dazu verpflichtet.
Weitere Informationen und ein Anzeigeformular sind auf der Homepage des Landkreises unter www.lk-row.de/heilkunde zu finden.


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