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Neue Maskenregeln

Niedersachsen (eb). In den Bussen, Straßenbahnen und Zügen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) gelten ab sofort neue Regeln zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
 

Niedersachsen (eb). In den Bussen, Straßenbahnen und Zügen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) gelten ab sofort neue Regeln zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes wird mit Wirkung bis „spätestens 30. Juni“ für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis nach Inzidenzzahl unterschieden. So gilt die bestehende Pflicht zum Tragen „medizinischer Masken“ für Personen ab 16 Jahre bis zu einer Inzidenz von 99. Als medizinische Masken gelten neben FFP2- auch OP-Masken. Ab einem Wert von 100 sind ausschließlich nur noch FFP2-Masken oder „vergleichbare Atemschutzmasken“ der Normen KN95 und N95 erlaubt.
Gegenwärtig stellt sich die Inzidenzsituation der kreisfreien Städte und Landkreise des VBN-Landes sehr unterschiedlich dar. Einige Regionen liegen über, andere unter dem nach dem neuen Infektionsschutzgesetz maßgeblichen Richtwert von 100. Der VBN empfiehlt daher allen Fahrgästen, grundsätzlich FFP2-Masken zu verwenden. Über die aktuellen Coronaregeln im ÖPNV informiert der Corona-Ticker auf www.vbn.de. Darüber hinaus steht die 24-Stunden-Serviceauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421/596059 zur Verfügung.


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