Seitenlogo
eb

Medizinstipendiat:innen treffen sich

Landkreis Rotenburg (eb). Der Landkreis vergibt seit dem Sommersemester 2019 Stipendien für Studierende der Humanmedizin. Das Ziel dieser Maßnahme ist die langfristige Sicherstellung der Versorgung im ambulanten und stationären Bereich sowie im öffentlichen Gesundheitswesen im Landkreis.

Im Januar 2021 hat der Landkreis die neue und somit vierte Stipendiatin für das kommende Semester vorgestellt. Gestern fand nun ein erstes gemeinsames Treffen aller Stipendiatinnen in Form einer Videokonferenz statt.
Die Stipendiat:innen sollten so die Möglichkeit erhalten, sich trotz der aktuellen Corona-Situation untereinander kennenzulernen und sich bei Bedarf auszutauschen und zu vernetzen. Daneben bestand die Möglichkeit, Fragen zu den Tätigkeiten als Arzt:in, zu Corona oder anderen Themen zu stellen.
Begrüßt wurden sie von Heike von Ostrowski, der zuständigen Dezernentin. Teilgenommen hat auch Jens Hedicke als stellvertretender Amtsleiter des Gesundheitsamtes und Ansprechpartner fürs Impfzentrum in Zeven, der einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand der Impfungen gegeben und Fragen beantwortet hat.
Bewerbung fürs Medizinstipendium
Studierende der Humanmedizin, die sich für das Medizinstipendium des Landkreises interessieren, können sich weiterhin dafür bewerben. Die Bewerbungsfrist für das nächste Auswahlverfahren endet am 30. April.
Um ein Stipendium zu erhalten, muss eine Immatrikulationsbescheinigung des Studiums der Humanmedizin an einer Universität vorliegen, deren Abschluss die Approbation als Arzt:in oder in Deutschland zulässt. Eine Verpflichtungserklärung zur fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Rotenburg (Wümme) nach bestandener Facharztprüfung muss ebenfalls abgegeben werden. Wünschenswert ist zudem ein persönlicher Bezug zum Landkreis. Dieser kann zum Beispiel durch die Teilnahme an dem Projekt „Landpartie Zeven“ oder dadurch, dass die oder der Studierende selbst aus dem Landkreis stammt, gegeben sein.
Die monetäre Förderung beträgt 500 Euro monatlich, wobei die Dauer der Förderung auf maximal 75 Monate (Dauer der Regelstudienzeit) beschränkt ist. Wird das Studium im Ausland absolviert, kann bei entsprechend anfallenden Studiengebühren sogar ein weiterer Zuschuss in Höhe von 150 Euro monatlich gewährt werden. Weitere Informationen unter www.lk-row.de/stipendium
Foto: eb


UNTERNEHMEN DER REGION