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IHKN begrüßt Quartiersgesetz

Niedersachsen (eb). Die Industrie- und Handelskammer Niedersachsen fordert, die mit dem Gesetz verbundenen Anschubgelder für die Business Improvement Districts zeitnah zur Verfügung zu stellen und das neue Stadtentwicklungsinstrument gemeinsam mit allen innerstädtischen Akteuren breit in die Fläche zu tragen.

„Der Beschluss des Landtags zum Niedersächsischen Quartiersgesetz ist ein großer Schritt nach vorn. Das Land hat damit heute eine langjährige Empfehlung der niedersächsischen Wirtschaft umgesetzt“, kommentiert Uwe Goebel, Präsident der IHK Niedersachsen (IHKN), die kürzlich erfolgte Beschlussfassung.
Das neue Gesetz stellt nun auch in Niedersachsen das Instrument der Business Improvement Districts (BIDs) auf rechtssichere Füße. BIDs sind räumlich klar umrissene Bereiche, in denen Grundeigentümer und Gewerbetreibende gemeinsam versuchen, die Standortqualität durch Maßnahmen zu verbessern, die aus dem Aufkommen einer selbst auferlegten und zeitlich befristeten Abgabe finanziert werden.
Die IHKN hatte bereits seit 2015 ein solches Gesetz zur Stärkung von Quartiersgemeinschaften, insbesondere in Innenstädten, Ortskernen und Stadtteilzentren, empfohlen und dies zuletzt in der landesweiten Diskussion zur Zukunft der Innenstädte im Januar unterstrichen.
„Unsere Innenstädte befinden sich gerade in einer schwierigen Phase. Deshalb kommt das Quartiersgesetz zur rechten Zeit. In Kombination mit dem von der Landesregierung geplanten beispielgebenden Ad-hoc-Förderprogramm für Innenstädte über 117 Millionen Euro wird es dazu beitragen, unsere Zentren attraktiv zu halten“, ist sich Goebel sicher.
Ein BID sei alleine nicht das Allheilmittel für eine attraktive Innenstadt. Aber gekoppelt mit weiteren Bausteinen – wie kreativen Entwicklungskonzepten, innovativen Nutzungen und digitalen Maßnahmen in den Fußgängerzonen sowie den vom Land angekündigten finanziellen Anreizen sei man optimistisch, die Innenstädte auch nach der Pandemie als attraktive Wirtschaftsstandorte zu erhalten“, so der IHKN-Präsident.


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