Seitenlogo
eb

Bau der A 20 stoppen

Die Kritiker:innen der geplanten A 20 halten den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts für wegweisend und fordern die Streichung aus dem Bundesverkehrsplan.

Das Gericht hatte am 29. April entschieden, dass die Regelungen im Klimaschutzgesetz „insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.“ Der Gesetzgeber müsse die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 fortschreiben. Dieser Beschluss betreffe auch ganz unmittelbar die geplante Küstenautobahn, deren Bau- und Betriebsphase in den Zeitraum nach 2030 fallen würde, so der Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A20.
Die A 20 sei das klima- und umweltschädlichste Projekt des gesamten Bundesverkehrswegeplans. Die 200 km lange Autobahn zwischen Westerstede und Bad Segeberg führe über weite Strecken durch Moorgebiete. Wenn im Zuge des Autobahnbaus Wälder abgeholzt und Moore trockengelegt würden, werde zunächst in hohem Maße CO 2 freigesetzt und diese natürlichen CO 2-Speicher gingen für immer verloren.
Hinzu kämen Materialtransporte während der Bauphase (mit vorwiegend Diesel-betriebenen LKW). Aus der Massebilanz der Abschnitte 1 und 2 gehe hervor, dass allein für diese rund 35 Kilometer lange Autobahnstrecke insgesamt über 16,5 Millionen Kubikmeter Böden bewegt werden müssten. Für den Abtransport dieser Bodenmassen würden rund 1,5 Millionen Lkw-Fuhren erforderlich.
„Diese Moorautobahn ist ein Desaster für unser Klima“, stellt Uwe Schmidt, Sprecher des Koordinationskreises der Initiativen gegen die A 20 fest. „Klimafreundlichere Alternativen haben wir bereits von zehn Jahren vorgestellt, sie wurden bei der Planung nie ernsthaft berücksichtigt“, kritisiert Schmidt. Die A 20 müsse umgehend aus dem Bundesverkehrsplan gestrichen werden.


UNTERNEHMEN DER REGION