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Artenvielfalt gefährdet - Schotterbeete in der Kritik

Landkreis (eb). Die Diskussion um Schotterbeete reißt nicht ab. Aus Sicht des Naturschutzes gibt es eine Reihe naturschutzfachlicher und ökologischer Gründe, die gegen das Anlegen eines solchen Beetes stehen. Zudem ist diese Art der Gartengestaltung rechtlich unzulässig. Der Landkreis hat bereits in einzelnen Fällen ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet.

Landkreis (eb). Die Diskussion um Schotterbeete reißt nicht ab. Aus Sicht des Naturschutzes gibt es eine Reihe naturschutzfachlicher und ökologischer Gründe, die gegen das Anlegen eines solchen Beetes stehen. Zudem ist diese Art der Gartengestaltung rechtlich unzulässig. Der Landkreis hat bereits in einzelnen Fällen ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet.

Vielen Gartenbesitzern ist oft nicht bewusst, dass das Anlegen eines Schotterbeetes negative Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen hat. Durch die Schottersteine wird der Boden versiegelt und die Tiere finden keine natürlichen Bedingungen mehr vor. So gehen wertvolle Lebensräume für Insekten, Kleinsäuger wie Igel oder Eichhörnchen, Vögel und andere Tiere verloren. Die Pflanzen können auf diesen Flächen nicht mehr wachsen, die Tiere finden dadurch keine Nahrung, Unterschlupf oder Nistmöglichkeiten mehr und meiden diese Bereiche. Somit verliert der Hausgarten seine ökologische Bedeutung und ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität geht verloren.
Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Nachteil in diesem Zusammenhang ist auch der Verlust von Versickerungsflächen für das Regenwasser, was sich wiederum negativ auf die Neubildung von Grundwasser auswirkt. Im Hinblick auf mikroklimatische Aspekte können Grünflächen im Gegensatz zu Schottergärten zudem einen Beitrag zur Luftreinhaltung durch Bindung von Staub und Schadstoffen aus der Luft leisten.
Aus diesen Gründen ist die Anlage von Schotterbeeten auch rechtlich unzulässig. Festgehalten ist dies in der Niedersächsischen Bauordnung. Dort heißt es, dass die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für andere Nutzungen erforderlich sind. Der Landkreis ist für die Umsetzung der Bauordnung verantwortlich und hat in Einzelfällen bereits ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet, um die Beseitigung von unzulässigen Schotterbeeten durchzusetzen.
Wer mehr über das Thema wissen möchte, kann sich auf der Seite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz die Broschüre „Insektenvielfalt in Niedersachsen - und was wir dafür tun können“ herunterladen oder als Printausgabe bestellen. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/insektenvielfalt/insektenvielfalt-in-niedersachsen--und-was-wir-dafuer-tun-koennen-177015.html


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